Initiative Kellersee | 10.11.2024

Fraktion „Für Malente” beantragt Akteneinsicht zum Lakeside Resort

Ein Rückblick auf die Sitzung des Hauptausschusses vom 4.11.2025

Am 4.11.2025 fand die jüngste Sitzung des Hauptausschusses statt.
Für den Fall „Lakeside Resort” in Krummsee interessant: Die Fraktion „Für Malente“ stellte zwei Anträge, um mehr Transparenz im Verfahren zu erreichen – sowohl für Bürger*innen als auch für die Gemeindevertretung selbst.


Die Anträge sollten sicherstellen, dass Verwaltungshandeln und Planungsstand künftig besser nachvollziehbar sind:


Antrag 1 

„Für Malente” forderte die Gemeindeverwaltung auf, der Initiative Kellersee – vertreten durch Ingulf Schroeter – auf Grundlage des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein Einsicht in die Rückläufe der beteiligten Behörden im Bauleitverfahren zu gewähren. Mehr zum Hintergrund.


Antrag 2

„Für Malente” forderte die Akteneinsicht für sich als gewählte Gemeindevertretung.

 

Die vollständigen Anträge sind hier nachzulesen.


Frau Nöh-Schüren (Für Malente) als Gemeindevertreterin erläuterte ihre Beweggründe und den Kontext des Antrags. Die wichtigsten Punkte: 


  • Sie selbst habe bisher KEINEN Sachstandsbericht zum Bauleitverfahren in der Verwaltungsdokumentation auffinden können
  • Die Gemeindeverwaltung begebe sich u.U. auf einen kostspieligen „konfliktorischen Kurs”, d.h. ein gerichtliches Verfahren mit der Initiative Kellersee
  • Die Gemeindeverwaltung solle das Informationszugangsgesetz (IZG) befolgen, um öffentliche Transparenz zu gewähren


Die Reaktion: Ausschussvorsitzender Herr Potz (CDU) lehnte eine Diskussion oder eine weitere Behandlung des Themas ab. Als Begründung wurde lediglich ein sehr vages „Man äußere sich nicht zu schwebenden Verfahren“ genannt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anträgen fand nicht statt.


Daraufhin nutzte Frau Nöh-Schüren das ihr als Gemeindevertreterin zustehende Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung und beantragte protokolliert die „unverzügliche” Einsicht in die TÖB-Berichte nach §30 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.

Demokratische Kontrolle in der Gemeindeordnung

Die kommunale Verwaltung ist gewählten Gemeindevertreter*innen gegenüber informations- und rechenschaftspflichtig – ein zentrales Element demokratischer Selbstkontrolle.


§ 30 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein schreibt vor:


„Einzelnen Gemeindevertreterinnen oder -vertretern hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten und zu allen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren.”


Hier der Link zum Gesetzestext.

Was die Initiative Kellersee von der Politik erwartet


Wir begrüßen ausdrücklich, dass gewählte Gemeindevertreter*innen endlich ein eigenes Interesse am Bauleitverfahren zum Bebauungsplan 103 „Lakeside Resort” zeigen.


Die Rückläufe der Behörden sind wichtige Einschätzungen zur Dimension des Projektes und seinen Auswirkungen. Gemeindevertreter*innen sollten die Planung der Verwaltung nachvollziehen – und sie im Sinne der Bürger*innen aufmerksam begleiten.


Dass die Verwaltung der Gemeinde Malente bisher hartnäckig die Akteneinsicht verwehrt, wirft eher Fragen auf und fördert in jedem Fall das öffentliche Misstrauen.


Wir wünschen uns, dass weitere Fraktionen dem Beispiel von „Für Malente” folgen.

Wie könnte die Öffentlichkeit zeitgemäßer beteiligt werden?

Dass Bauleitverfahren auch transparent laufen können, zeigt ein Beispiel aus der Stadt Monheim am Rhein. Hier geht es um den Standort des neuen Leistungszentrums von Bayer 04 Leverkusen.


  • Im Webauftritt der Stadt gibt es eine Übersicht über aktive Bauleitverfahren mit größerer öffentlicher Bedeutung.
  • Die Stadt hat eine Bürgerbefragung durchgeführt
  • Bürgerinformationsabende wurden dokumentiert
  • Fachgutachten sind öffentlich zugänglich, von Artenschutzvorprüfung bis zur Schalltechnischen Untersuchung


Und vor allem interessant: „Am 5. November 2025 hat der neugewählte Monheimer Rat den Aufstellungsbeschluss wieder aufgehoben, weil er das Trainingszentrum in der geplanten Dimension am geplanten Ort in der neuen Besetzung mehrheitlich ablehnt.”


Dieses Beispiel zeigt, wie Beteiligung und Transparenz in der kommunalen Planungspraxis zeitgemäß aussehen können: offen, nachvollziehbar, dialogorientiert und revisionsfähig. 



Was denken Sie?

Falls auch für Sie noch wichtige Fragen offen sind, Sie sich von den Planungen in besonderer Weise betroffen fühlen oder einfach mal Ihre persönliche Sicht teilen wollen: Schreiben Sie uns.